Förderung
Laut Hessischem Schulgesetz haben alle Lernenden Anspruch auf individuelle Förderung und Fördermaßnahmen durch die Schule. Ein wesentlicher Aspekt ist die Verschriftlichung des Förderbedarfs und der Fördermaßnahmen in einem Förderplan.
Förderpläne sind insbesondere zu erstellen bei:
In einem Förderplan wird die konkrete Lernausgangslage, wie der Entwicklungsstand, die Stärken und Schwächen beschrieben. Außerdem sind Ziele und Maßnahmen, diese zu erreichen festgehalten. Auch ein Nachteilsausgleich kann Teil eines Förderplanes sein.
An der Eichwaldschule werden die Förderpläne regelmäßig nach Beratung im multiprofessionellen Team erstellt, die sich einmal im Halbjahr zu Förderkonferenzen treffen. Zu diesem Team gehören neben der Klassenlehrkraft und den unterschiedlichen Fachlehrkräften auch Beratungslehrkräfte der Förderschule und die Inklusionsbeauftragte Lehrkraft der Eichwaldschule.
Der Förderplan bildet die Grundlage für individuelle Fördermaßnahmen, die schulische und externe Angebote mit einschließen und gemeinsam mit den Eltern besprochen und erörtert werden.
Der Schriftspracherwerb ist ein aktiver individueller Prozess, der sich in charakteristischen durchdringenden Stufen vollzieht. Zu den Voraussetzungen gehören: verbales Gedächtnis, phonologische und artikulatorische Bewusstheit, melodisch-rhythmische und visuell-graphomotorische Fähigkeiten.
Um Defizite in diesen Bereichen auszugleichen, analysieren wir ab dem ersten Schuljahr fortlaufend die Lernentwicklung der Schüler und Schülerinnen und erstellen individuelle Förderpläne, in die gegebenenfalls familiäre Vorbelastungen, inner- und außerschulische Befunde, Gutachten und Maßnahmen einbezogen werden. Anhand von Schreibproben, Diktaten und freien Texten der Schüler und Schülerinnen schreiben wir ein Fehlerraster. Durch ergänzende standardisierte halbjährliche bzw. jährliche Tests (Rechtschreibtests, Erfolgskontrollen, Tests zur phonologischen Bewusstheit) erfolgt eine quantitative und qualitative Fehleranalyse. Sie entscheidet über weitere Fördermaßnahmen und den Verbleib im wöchentlichen einstündigen LRS-Kurs (Lese-Rechtschreibkurs). Die Testergebnisse werden mit dem Fachlehrer/der Fachlehrerin und mit den Eltern besprochen.
Grundlage für die Arbeit in den LRS-Kursen sind z.B. das rhythmisch-syllabierende Mitschreiten (Methode Buschmann) und folgende Programme und Materialien mit systematischen Lernschritten und Diagnoseverfahren: Lautgetreue Lese- und Rechtschreibförderung (Reuter-Liehr), Marburger Rechtschreibtraining, Orthograficus u.a.. An den LRS-Kursen nehmen auch Schüler und Schülerinnen mit schwachen Rechtschreibleistungen teil.
Neben dem sicheren lautorientierten Schreiben wird in regelgeleiteten Trainings das orthografische Schreiben sowie die Kenntnis der Wortbausteine gefördert. Grammatische Strukturen auf der Wort-, Satz- und Textebene werden vor allem auch in der Sekundarstufe erarbeitet.
Die Leseleistung kann in den Jahrgangsstufen von den Deutschlehrern und Deutschlehrerinnen im Klassenverband mit verschiedenen bewährten Lesetests überprüft werden. Die LRS-Kurse werden in der Sekundarstufe fortgesetzt. Es findet zwischen den abgebenden Lehrkräften der 4. Klassen und den neuen Klassenlehrern und Klassenlehrerinnen ein Informationsaustausch über LRS-Schüler statt. Für das häusliche Üben werden gegebenenfalls elternorientierte Fördermaterialien ausgehändigt.
An unserer Schule gibt es in jedem Jahrgang zahlreiche Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund. Diese Kinder sind zwar meist in Deutschland geboren oder leben seit dem Kindesalter hier, doch erlernen sie die deutsche Sprache als Zweitsprache, da im Großteil der Familien die Muttersprache gesprochen wird. Dies hat zur Folge, dass im deutschsprachigen Unterricht große Schwierigkeiten vor allem in den Bereichen des Wortschatzes, der Lesekompetenz, im mündlichen und schriftlichen Sprachgebrauch sowie bei der Anwendung grammatischer Regeln bestehen.