Leistungsbeurteilung und -berwertung an der Eichwaldschule
Es gilt folgende Hierarchie bei der Leistungsbewertung
(1) die gesetzliche Bestimmungen sind einzuhalten
(2) der schulische Leitfaden ist verbindlich
(3) die individuelle Ausgestaltung liegt im Ermessensspielraum und der
pädagogischen Verantwortung der jeweiligen Lehrkraft
Schulischer Leitfaden für eine transparente Leistungsbewertung
Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen zur Leistungsbewertung
- Hessisches Schulgesetz § 72 - 74
- Verordnung zur Gestaltung der Schulverhältnisse § 6, 7, 19, 26ff
- 1. Leistungsbewertung ist ein pädagogischer Prozess, d.h. auch, über der rechnerischen Ermittlung der Note steht die pädagogische Bewertung (2,57 muss nicht zwangsläufig die Gesamtnote 3 ergeben)
- 2. Unter dem Aspekt der ermutigenden Perspektive, sollte man überlegen, ob man im Zweifelsfall eher die bessere Note gibt.
- 3. Stillen SuS sind mindestens 3 verschiedene Alternativen zur mündlichen Mitarbeit anzubieten
- 4. Es steht ein Pool für die unterschiedlichen Beiträge zur Bewertung der mündlichen Leistung (fachspezifisch) zur Verfügung:
- Qualität und Quantität
- mündliche Mitarbeit
- Hausaufgabe (mündliche und schriftliche Abfrage)
- Referat/Präsentation
- Kurzvortrag
- Vokabeltest
- Buchvorstellung
- Gedichtvortrag
- Rollenspiele
- Lesetagebuch
- Vorsingen/Vorspiel
- Gesprächsbeitrag
- Versuch vorstellen
- praktisch Arbeit
- Heftführung
- Vollständigkeit der Arbeitsmaterialien
- Mitarbeit bei Partner- und Gruppenarbeit - …
- 5. Tendenzen bei der Notengebung sind einheitlich festgelegt (HSchG §73 - entsprechend der Punktbewertung in der Oberstufe):
15 Notenpunkte = 1+
14 Notenpunkte = 1,0
13 Notenpunkte = 1,33 (1-)
12 Notenpunkte = 1,66 (2+)
11 Notenpunkte = 2,0 usw. (siehe Vorlage)
- 6. Bei der Ermittlung der Gesamtnote werden die Notentendenzen eingerechnet (gerundete Dezimale).
- 7. Der schulische Bewertungsschlüssel (Vorlage) orientiert sich an den Vorgaben der schriftlichen Abschlussprüfungen.
- 8. Individuelle Ausgestaltung:
Jede Lehrkraft gibt den Schülerinnen und Schülern sowie den Eltern zu Schuljahresbeginn ihre Bewertungskriterien für die jeweiligen Unterrichtsfächer bekannt.