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Klassenfahrten

Konzept für die Organisation und Durchführung von Klassenfahrten

1. Ziele

Das Konzept enthält eindeutige Vereinbarungen und gibt klare Strukturen vor für die Vorbereitung und Durchführung von Klassenfahrten. Es soll bei Schülerinnen und Schüler, Kollegium und Eltern für Transparenz und Nachvollziehbarkeit sorgen.

 

2. Rechtliche Grundlagen und Hinweise zur Planung und Durchführung

Folgende gesetzlichen Bestimmungen sind zu beachten:

 

3. Zeitvorgaben organisatorische Rahmenbedingungen für Klassenfahrten

4.  Finanzierung

Kein Schüler/keine Schülerin darf aus wirtschaftlichen Gründen von der Teilnahme an der Klassenfahrt ausgeschlossen werden.

5.  Regelungen für nicht teilnehmende Schülerinnen und Schüler

Grundsätzlich ist die Klassenfahrt für alle Schülerinnen und Schüler verbindlich.
Über besondere Ausnahmefälle entscheidet die Schulleitung. Wird ein Schüler/eine Schülerin durch eine Ordnungsmaßnahme von der Klassenfahrt ausgeschlossen, so sind die evtl. anfallenden Kosten durch die Eltern zu übernehmen. Schülerinnen und Schüler, die nicht an der Klassenfahrt teilnehmen, nehmen in dieser Zeit am Unterricht anderer Klassen teil oder arbeiten an speziellen Unterrichtsprojekten. Die Entscheidung darüber liegt bei den Klassenlehrerinnen und Klassenlehrern, die in Absprache mit den betroffenen Kolleg/-innen einen entsprechenden Unterrichtsplan für die Schülerinnen und Schüler erstellen.

6.  Einsatz von Hilfskräften

 Bei mehrtägigen Fahrten sucht die verantwortliche Lehrkraft frühzeitig nach einer Hilfskraft als Begleitperson. Hilfskräfte sollen insbesondere Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst, Praktikanten, Hospitanten, Studenten, volljährige Schülerinnen oder Schüler ein. Die Schulleitung unterstützt die Suche und legt einen Pool von in Frage kommenden Personen an. Nach Möglichkeit sollen männliche und weibliche Personen für die Aufsicht einer Klasse gefunden werden. Die Anzahl der an der Klassenfahrt teilnehmenden Hilfskräfte sollte von der Schülerzahl und der besonderen Klassensituation abhängig gemacht werden.
Ggf. können Begleitzeiten bzw. -tage unter den betreuenden Lehrkräften aufgeteilt werden.
Hilfskräften sollen die entstanden Kosten für die Fahrt erstattet werden.

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Der Mensch für sich allein vermag gar wenig und ist ein verlassener Robinson: nur in der Gemeinschaft mit den andern ist und vermag er viel.

- Arthur Schopenhauer



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